Die Beratung (§§ 27,28 SGB VIII) erfolgt auf Anfrage des Jugendamtes und nach einem Kontaktgespräch mit allen Beteiligten. Die Finanzierung der Beratung erfolgt über die Erstattung von Fachleistungsstunden. Dabei werden gemeinsam die Elternbezogenen Themen festgelegt und die zu erarbeitenden Ziele der Beratung besprochen.
In den Räumen unserer Praxis und in der Begegnung mit unseren BeraterInnen und Therapeutinnen soll ein Raum für Veränderungen in Familien geboten werden. Eltern haben die Möglichkeit, Vertrauen aufzubauen, sich zu informieren und sich zu stabilisieren. Dies bietet die Grundlage, um dazuzulernen und neue Erfahrungen zu machen. Dabei ist es möglich, einen Blick in die Vergangenheit zu werfen, schwierige Ereignisse unter Umständen neu zu bewerten oder zu integrieren, sich mit den eigenen Möglichkeiten und Grenzen auseinanderzusetzen und neue Perspektiven zu entwickeln.