Weidenkorb — das Familien-Hilfe-Zentrum
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Erziehungsbeistandschaft

Eine Maßnahme im Rahmen einer Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII fördert schwerpunktmäßig Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung.

Der Erziehungsbeistand unterstützen Kinder und Jugendliche, Alltags- sowie Konfliktsituationen zu bewältigen und aufzuarbeiten. Dabei sollen die emotionalen und sozialen Fähigkeiten der jungen Menschen sowie ihre Selbstständigkeit gefördert werden.

Die Hilfe knüpft an die spezifischen Probleme der Betroffenen an und bezieht das soziale Umfeld mit ein. Ein wichtiges Ziel ist die Vermeidung von Unterbringungen der Kinder und Jugendlichen außerhalb der eigenen Familie.

Die Durchführung einer Erziehungsbeistandschaft orientiert sich am individuellen Bedarf. Sie kann schwerpunktmäßig alltagsorientiert, erlebnispädagogisch, traumapädagogisch oder therapeutisch ausgerichtet sein. Die unmittelbare Einbeziehung der Angebote unserer TraumaPädagogischen Praxis ist möglich und in Einzelfällen sinnvoll.

Die Einbindung der Eltern in unsere Eltern- und Familiengruppenangebote kann die Wirksamkeit der Maßnahme unterstützen.