Rechtliche Grundlagen
Das Rückführungsmanagement ist eine ambulante Maßnahme nach §§ 27 ff., 36, 37 SGB VIII. In der Regel erfolgt eine Kooperation mit einer bestehenden stationären Jugendhilfsmaßnahme (Lebensort des Kindes: Gruppe oder Pflegefamilie).
Ziel
Das Ziel ist die Rückführung des Kindes in seine Herkunftsfamilie und ein dauerhaftes Zusammenleben von Kindern mit ihren Eltern.
Zeitpunkt
Das Rückführungsmanagement kann, je nach Einzelfall, zu unterschiedlichen Zeitpunkten (zu Beginn einer stationären Unterbringung oder im Laufe der Maßnahme) eingesetzt werden.
Voraussetzung
Die vorhandene Bereitschaft aller Beteiligten zur intensiven kooperativen Zusammenarbeit und eine erkennbare Erfolgsprognose sind u.a. die Voraussetzungen für den Beginn des Rückführungsmanagements.
Die Steuerungsverantwortung obliegt dem Jugendamt über die Hilfeplanung.
Nähere Einzelheiten zum Leistungsumfang und zum methodischen Vorgehen können bei Frau Kampmann angefordert werden.