Weidenkorb — das Familien-Hilfe-Zentrum
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Arbeiten im Familien-Hilfe-Zentrum

1. Arbeiten in qualifizierten und professionellen Teams

Wir legen viel Wert auf einen guten Mix aus Hard- und Softskills. Dies bedeutet bei uns die Mischung aus persönlicher Eignung, Qualifikation und Berufserfahrung. Zusammmenarbeit im Team spielt eine bedeutende Rolle in unserem Arbeitsalltag und beinhaltet den Grundsatz der flachen Hierarchie innerhalb der Teams.

2. Arbeitsentgeltzahlung in Anlehnung an den TVÖD SuE und VKA

Unsere Mitarbeiter werden in Anlehnung an die Tarifvereinbarungen des öffentlichen Dienstes eingruppiert und vergütet. Da wir mit unseren Mitarbeitern eine mittel- und langfristige Berufsplanung anstreben, verzichten wir grundsätzlich auf befristete Arbeitsverträge.

3. Interessenvertretung unserer Mitarbeiter : Der Betriebsrat

Seit dem Jahr 2012 besteht der Betriebsrat im Familien-Hilfe-Zentrum Weidenkorb. In regelmäßigen Zusammentreffen mit der Geschäftsführung werden alle aktuellen Themen der Einrichtung besprochen. Folgende Betriebsvereinbarungen wurden u.a. abgeschlossen:

  • Betriebsvereinbarung: Gesundheitsvorsorge
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    Da uns das Wohl und die Gesundheit all unserer Kolleginnen und Kollegen am Herzen liegt, wird jedem Mitarbeiter jährlich eine Pauschale für Gesundheitsvorsorge zur Verfügung gestellt. Da uns bewusst ist, dass Gesundheit viel mehr als bloß die Abwesenheit von Krankheit ist und wir zudem viel Wert auf die psychische Gesundheit unserer Mitarbeiter legen, kann diese Pauschale sowohl für supervisorische Leistungen als auch für Maßnahmen zur Förderung der körperlichen Gesundheit genutzt werden.
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  • Betriebsvereinbarung: Supervision für pädagogische Mitarbeiter
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    Uns sind die teilweise belastenden Themen, mit denen unsere Mitarbeiter in ihrer Arbeit konfrontiert werden können, bewusst und wir stellen Ihnen daher die Möglichkeit der externen Supervision in Form eines jährlichen Kontigents gerne zur Verfügung.
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  • Betriebsvereinbarung: Arbeitszeiten für die Durchführung von Ferienmaßnahmen
  • Betriebsvereinbarung: Regelung zur Durchführung des Fortbildungsprogramms „FOR_MA_T“ (Schwerpunkt Traumapädagogik)
  • Betriebsvereinbarung über die Regelung von Betreuungs- und Organisationsstunden
    (für den Arbeitsbereich Traumapädagogisch-Psychologische Praxis)